Tierhaftpflicht Versicherung für Pferde
Alltagssituationen für den Einsatz dieser Tierversicherung:
- Beim Reiten im Gelände kommt dem Reiter ein Jogger entgegen: Der Abstand ist zu gering und das Pferd keilt aus unerklärlichen Gründen aus. Der Jogger wird dabei verletzt und muss stationär behandelt werden.
- Ein Pferd geht durch, überquert eine Straße und zwingt einen Autofahrer zum Ausweichen. Der Wagen überschlägt sich und ist nur noch Totalschaden und der Fahrer wird schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.
- Aus nicht mehr zu klärenden Gründen durchbrechen mehrere Pferde einen Weidezaun und rennen auf die nahe Bundesstraße. Es kommt zu einem Zusammenstoß mit zwei Kraftfahrzeugen. Neben dem Sachschaden an den Fahrzeugen ist einer der Fahrer so schwer verletzt worden, dass er nicht mehr arbeitsfähig ist.
Dies ist nur eine kleine Auswahl von Situationen wie sie täglich in unseren Zeitungen zu lesen sind. Die Auswirkungen sind oft verheerend und die finanziellen Folgen für Sie als Halter oder Reiter eines Pferdes nicht überschaubar. Das Gesetz sagt klar und deutlich, dass Sie als Halter eines Pferdes immer schadenersatzpflichtig sind, also benötigen Sie eine Tierversicherung.
§ 833 BGB- Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Literaturhinweis:
Seite 28ff, Seite 302 ff
Ausbildungsliteratur Haftpflichtversicherung
Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe